Gewerbliche Kunden
Sie sind Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter und benötigen meine Expertise bei der Wertermittlung des Nachlasses? Oder Sie sind aufgefordert worden, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben und hierfür benötigen Sie jetzt eine Wertaufstellung? Als Juristin bin ich vertraut mit den gesetzlichen Vorgaben und erstelle Ihnen ein Wertgutachten für die Kunst- und Wertgegenstände auf Grundlage der einschlägigen Bewertungsmaßstäbe. Weiterhin berate ich bei Bedarf zu den besten Verwertungsmöglichkeiten und vermittele an Händler und Auktionshäuser.
Stets unparteiisch, objektiv und unabhängig.
„Frau Blank war die perfekte Empfehlung für diesen Vorgang“